Fachbereich Atemschutz
Der Fachbereich Atemschutz ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung aller Atemschutzgeräteträger im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Grundlehrgänge finden immer in der Atemschutzübungsanlage bei der Feuerwehr der Stadt Amberg statt. Die vorgeschriebenen jährlichen Wiederholungsübungen finden in den anerkannten Atemschutzübungsanlagen bei der Feuer-wehr der Stadt Amberg und bei der Feuerwehr Rosenberg statt. Zuständig für diesen Fachbereich ist der Fachkreisbrand-meister Rudi Kummert. Er wird durch ein einsprechendes Ausbilderteam unterstützt.
Ausbildungsplan für Atemschutzgeräteträger
Montag, 1. Abend
a.) Begrüßung
b.) Bedeutung des Atemschutzes
- Atmung
- Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
c.) Anforderung an Atemschutz und Verantwortlichkeit
Dienstag, 2. Abend
a.) Einteilung der Geräte
b.) Einsatzrichtlinien
Mittwoch, 3. Abend
a.) Leichter Atemschutz
- Übung im Auf- und Abnehmen
- Gasraumprobe
- Sprech- und Verständigungsübungen
- Gehstrecke ca. 2 km
- Gehstrecke unter Belastung
b.) Schwerer Atemschutz
- Gerät aufnehmen (ohne anschließen des LA)
Donnerstag, 4. Abend
a.) Schwerer Atemschutz
- Wiederholung
- Gerät aufnehmen (mit anschließen des LA)
- Übungsstrecke bei Licht (2 mal)
- Schlauchturm (1 mal)
- Flaschenwechsel
b.) Einsatzübung
- Vornahme eines C-Rohres in das 1.OG
Montag, 5. Abend
a.) schwerer Atemschutz
- Schlauchtrockenturm
- Übungsstrecke
- Vorgehen nach Einsatzgrundsätzen
Dienstag, 6. Abend
a.) Einsatzübung
- Innenangriff im Keller
- Personenrettung
b.) schwerer Atemschutz
- Übungsstrecke
- Schlauchtrockenturm
- Flaschenwechsel
Mittwoch, 7. Abend
a.) schriftlicher Test
b.) praktischer Test
- Leistungsprüfung durch 18000 mkg Arbeit in der Stunde
Donnerstag, 8. Abend
a.) Heiße Übung
b.) Abschlussbesprechung mit Übergabe der Urkunden
Hinweise
Einsatzkräfte, die zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden sollen
- müssen am ersten Lehrgangstag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein
(Die körperliche Eignung muss nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26-3 „Atemschutzgeräte“ festgestellt sein. Die Bescheinigung ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.)
- 1. und 2. Abend ist in zivil,
- ab den 3. Abend ist die komplette Schutzkleidung
(Schutzanzug, Helm, Sicherheitsstiefel, Schutzhandschuhe, Überjacke und Nomexhaube erforderlich);
- Atemschutzgerät und Maske sind am 3. Abend mitzubringen.