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4. Abnahme des Atemschutzleistungsbewerbes

Ausschreibung 4. Abnahme des Atemschutzleistungsbewerbes der
Oberpfalz in Gold am 25. Oktober 2014 in Amberg

  1. Der Atemschutzleistungsbewerb wird nach der „Richtlinie für den Atemschutzleistungsbewerb Gold“ durchgeführt und findet am 25. Oktober 2014 in der Feuerwache Amberg, Schießstätteweg 13 statt. Die Richtlinie kann unter www.bezirksfeuerwehrverband-oberpfalz.de herunter geladen werden.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Atemschutzgeräteträger, die in den Durchgängen 2011 und vorher die Stufe Silber erworben haben. Die Teilnahmegebühr beträgt je Trupp 25, - €. Anmeldeschluss ist der 04.Oktober 2014.
  3. Jeder Trupp hat wie auf Seite 5 der Richtlinie beschrieben, seine persönliche Schutzausrüstung sowie die Ausrüstung des Trupps mitzubringen.
  4. Jeder Teilnehmer hat eine Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten Atemschutzlehrgang (Bescheinigung oder Eintrag Dienstbuch) sowie eine gültige Bescheinigung (mind. Kopie) über die Tauglichkeitsuntersuchung G 26.3 am Abnahmetag bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Kopie der Teilnahmeurkunde in Silber ist beim Berechnungsausschuss -A- mit vor zu legen. Es ist der Nachweis eines in der Richtlinie auf Seite 18 aufgeführten sportlichen Nachweises sowie der Nachweis über die Teilnahme an einer HLW Unterweisung oder gleichwertigen bzw. höheren Ausbildung (z. B. Sanitäter etc.) vor zu legen.
  5. Die zum Bewerb mitgebrachten Geräte müssen dauerhaft beschriftet sein.
  6. Alle weiteren Informationen für die teilnehmenden Trupps wie Beginn der Abnahme etc. werden auf der Homepage des Bezirksfeuerwehrverbandes eingestellt. Unter Umständen notwendige weitere Mitteilungen erfolgen ausschließlich über E-Mail.
  7. Die teilnehmenden Trupps müssen zur angegebenen Zeit des Ihnen zugeteilten Durchgangs anwesend sein.
  8. Die Einsatzbereitschaft am Standort darf durch die Verwendung der beim Bewerb verwendeten Geräte nicht beeinträchtigt werden. Die zuständige Atemschutzpflegestelle ist über den Einsatz der Geräte frühzeitig zu Informieren.
  9. Es werden nur mit PC ausgefüllte Anmeldeformulare anerkannt. Eine Mailadresse für die Zusendung weiterer Informationen oder Rückfragen ist zwingend anzugeben.


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